Studienstruktur

LEHR- UND FORSCHUNGSRAT

BESCHLUSS-Nr.

BESCHREIBUNG: Legt den Lehrplan des Postgraduierungprogramms in Sprachwissenschaften auf Master- und Promotionsniveau fest.

DER LEHR- UND FORSCHUNGSRAT der UNIVERSIDADE FEDERAL FLUMINENSE, in Ausübung seiner Zuständigkeiten und unter Berücksichtigung des Inhalts der Akten-Nr.

BESCHLIESST:

Art. 1 – Der Lehrplan des Postgraduierungprogramms in Sprachwissenschaften auf Master- und Promotionsniveau umfasst die unten aufgeführten Pflichtfächer, Credits und Lehrstunden.

Pflichtfächer im gemeinsamen Kernbereich:

Fächer

Seminar wird durchgführt von

Credits (*)

Workload

T

P or TP

BP or BA

Theoretisch-methodologische Grundlagen der Sprachwissenschaften

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Betreute Aktivitäten

GCL, GLC, GLE

 

2

 

90

Betreute Forschung

GCL, GLC, GLE

 

 

4

180

 T = theoretisch, P = praktisch, TP = theoretisch-praktisch, BP= betreutes Praktikum, BA = betreutete Arbeit

Wahlfächer des spezifischen Studienbereichs

Forschungsrichtung 1 –  Linguistische Theorie und Analyse

Fächer

Seminar wird durchgführt von

Credits (*)

Workload

T

P or TP

BP or BA

Semantisch-pragmatische Aspekte der Sprache

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Grammatikstudien

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Sprache im Gebrauch

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Sprache und Kognition

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Forschungsrichtung 2 – Texttheorien, Diskurstheorien und Interaktionstheorien

Fächer

Seminar wird durchgführt von

Credits (*)

Workload

T

P or TP

BP or BA

Diskursanalyse

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Interaktionelle Analyse des Diskurses

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Semiolinguistik

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Semiotik

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Forschungsrichtung 3 – Geschichte, Politik und Sprachkontakt

Fächer

Seminar wird durchgführt von

Credits (*)

Workload

T

P or TP

BP or BA

Sprachen im Kontakt

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Geschichte der sprachlichen Ideen

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Sprachhistoriographie

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Sprachenpolitik

GCL, GLC, GLE

4

 

 

60

Art. 2 – Im Masterstudiengang muss der Student die beiden Pflichtfächer des Gemeinsamen Kerns belegen: Theoretisch-methodologische Grundlagen der Sprachwissenschaft und Betreute Aktivitäten, sowie drei Fächer des spezifischen Fachgebiets, von denen eines Teil seiner Forschungsrichtung sein muss.

Art. 3 – Im Masterstudiengang wird dieser Lehrplan durch die mündliche Prüfung eines Masterarbeitprojekts ergänzt, für das 2 Credits für betreute Arbeit vergeben werden, was 90 (neunzig) Unterrichtsstunden entspricht. Der Lehrplan wird auch durch eine Abschlussarbeit ergänzt, gefolgt von einer mündlichen Prüfung durch ein Prüfungsgremium, für das 8 Credits für betreute Arbeit vergeben werden, was 360 (dreihundertsechzig) Unterrichtsstunden entspricht. Der Kurs muss aus 780 (siebenhundertachtzig) Unterrichtsstunden, entsprechend 28 (achtundzwanzig) Credits, bestehen und umfasst folgende Aktivitäten:

Aktivitäten

Credits

Workload

T

P / TP

BP or BA

Gesamt

2 Pflichtfächer

4

2

 

6

150

1 Wahlfach im Forschungsbereich, das dem Forschungsprojekt des Studierenden entspricht

4

 

 

4

60

2 Wahlfächer aus den verfügbaren Fächern in CAPES-akkreditierten Postgraduierungkursen in der Region Grande Rio.

8

 

 

8

120

Masterarbeitsprojekt

 

 

2

2

90

Masterarbeit

 

 

8

8

360

Gesamt

16

2

10

28

780

Art. 4 – Im Promotionsstudium muss der/die Studierende zwei Pflichtfächer aus den betreuten Aktivitäten und ein Pflichtfach aus den betreuten Forschungsthemen des gemeinsamen Kerns sowie drei Fächer aus dem spezifischen Studienbereich belegen, von denen eines mit der Forschungslinie des Studierenden in Verbindung stehen muss. Im Promotionsstudium kann das Fach “Theoretisch-methodologische Grundlagen der Sprachstudien” als Wahlfach gewählt werden.

Art. 5 – Im Promotionsstudium wird der Lehrplan durch die mündliche Qualifikationsprüfung ergänzt, der 6 Kredite für betreute Arbeit zugewiesen werden, was 270 (zweihundertundsiebzig) Unterrichtsstunden entspricht. Der Lehrplan wird außerdem durch eine Dissertation ergänzt, gefolgt von einer mündlichen Prüfung durch ein Prüfungskomitee, dem 16 Kredite für betreute Arbeit zugewiesen werden, was 720 (siebenhundertzwanzig) Unterrichtsstunden entspricht. Das Studium muss aus 1.530 (eintausendfünfhundertdreißig) Unterrichtsstunden bestehen, was 48 (achtundvierzig) Kredite entspricht und folgende Aktivitäten umfasst:

Aktivitäten

Credits

Workload

T

P / TP

BP or BA

Gesamt

3 Pflichtfächer

4

4

 

8

360

1 Wahlfach im Forschungsbereich, das dem Forschungsprojekt des Studierenden entspricht

4

 

 

4

60

2 Wahlfächer aus den verfügbaren Fächern in CAPES-akkreditierten Postgraduierungkursen in der Region Grande Rio.

8

 

 

8

120

Qualifikationsprüfung

 

 

6

6

270

Dissertation

 

 

16

16

720

Gesamt

16

4

22

42

1530

Art. 6 – Die Kurse haben folgende Dauer in Monaten:

Master:

  1. a) Mindestens: 12 (zwölf) Monate
  2. b) Maximal 30 (dreißig) Monate

Promotion:

  1. a) Mindestens: 24 (vierundzwanzig) Monate
  2. b) Maximal 54 (vierundfünfzig) Monate
  • 1 Die maximale Dauer umfasst Das Urlaubssemester, auf das die Studierenden Anspruch haben.
  • 2 – Im Falle von Schwierigkeiten bei der fristgerechten Fertigstellung der Abschlussarbeit kann die maximale Frist, die gemäß diesem Artikel für den Abschluss des Kurses festgelegt ist, ausnahmsweise um ein weiteres akademisches Semester verlängert werden, wie in der Kursordnung vorgesehen.

 

Art. 7 Diese Resolution tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie vom Rat genehmigt wird.